Baugrundstücke zur Wohnbebauung

  • Baugebiet Am Rheinniederungskanal

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Helmlingen ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Helmlingen ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

    Weiterlesen
  • Baugebiet Breitenwert

    Als nächster Zuteilungszeitpunkt wurde vom Ortschaftsrat Honau der 15.03.2026 festgelegt. Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

    Als Zuteilungsmasse wurden die folgenden Bauplätze bestimmt:

    • Flst.Nr. 414/6, Gebäude- und Freifläche mit 563 m²
    • Flst.Nr. 414/8, Gebäude- und Freifläche mit 491 m²
    • Flst.Nr. 414/15, Gebäude- und Freifläche mit 425 m²
    • Flst.Nr. 414/16, Gebäude- und Freifläche mit 408 m²
    Weiterlesen
  • Baugebiet Neuländ II

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Bezirksbeirat Freistett ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Bezirksbeirat Freistett ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

    Weiterlesen
  • Baugebiet Quan

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Rheinbischofsheim ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Rheinbischofsheim ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

    Weiterlesen
  • Baugebiet Wacholderfeld

    Als nächster Zuteilungszeitpunkt wurde vom Ortschaftsrat Memprechtshofen der 30.06.2026 festgelegt. Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

    Als Zuteilungsmasse wurde der folgende Bauplatz bestimmt:

    • Flst.Nr. 1785/18, Gebäude- und Freifläche mit 416 m²
    Weiterlesen
  • Baugebiet Westendstraße

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Hausgereut ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Hausgereut ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

    Weiterlesen